Verbotenes Bier
Auf eine Empfehlung meinerseits, die sich auf das tolle «Bayrisch Pils» von St. Laurentius bezogen hatte, bekam ich unlängst die Antwort, dass Bayern und Pils nicht einhergingen. Um solche Sachverhalte zu klären, wende ich mich meist als erstes an «Die Biersorten der Brauwelt» von Horst Dornbusch, eines der Standardwerke in meiner Bierbibliothek. Hier fand ich die Bestätigung, dass es in der Tat neben dem böhmischen Original auch eine deutsche Variante gibt. Sogar eine amerikanische Variante wird hier vorgestellt. Während die Tschechen (und Amerikaner) typischerweise beim Pils etwas malzbetonter und dunkelblonder unterwegs sind, ist das deutsche Pils meist etwas heller und eher hopfenbetont. Für mehr Details zu Pils als Bierstil sei neben der Lektüre von Dornbusch auch der Bierstil-Guide der EBCU empfohlen, welcher neu auch auf Deutsch Lager und Pils in einem Artikel abgrenzt (https://beer-styles.ebcu.org/de/blondes-lagerbier).
Den meisten GFB-Mitgliedern dürfte die Geschichte des Pils in der Schweiz in groben Zügen bekannt sein. Lange Zeit war es ja nicht erlaubt, beispielsweise deutsches Pils in der Schweiz als ebensolches zu verkaufen. Was oft schlicht ignoriert wurde, aber teilweise auch zu kuriosen Szenen führte, wenn Getränkehändler bei Kontrollen dazu aufgefordert wurden, das Wort «Pils» auf der Etikette eines deutschen Produzenten mit Filzstift durchzustreichen.
Was die Hintergründe betrifft, hatte ich diesbezüglich bis jetzt aber nur in groben Zügen im Kopf, dass in der Schweiz nur tschechisches Pils verkauft werden durfte, und in Tschechien dafür nur Schweizer Emmentaler. Um hier etwas gescheiter zu werden, bin ich daher in die digitalen Archive des Bundes gestiegen, um mich einmal etwas genauer mit den Hintergründen rund um das Pils in der Schweiz zu beschäftigen. Gleich zu Beginn durfte ich feststellen, dass der Ursprung dieser Geschichte sein 100-jähriges Jubiläum feiert. So wurde im Bundesblatt N° 12 vom 23. März 1927 festgehalten, dass der Bundesrat sich entschlossen habe «dem dringenden Begehren [der Tschechoslowakei] um absoluten Schutz der Bezeichnung Pilsner Bier zu entsprechen». Und weiter: «Unter Bezeichnungen, in welchen das Wort «Pilsen» (Plzen) in irgendeiner Form oder Zusammensetzung verwendet wird, darf in der Schweiz nur Bier in den Handel kommen oder ausgeschenkt werden, welches in der Stadt Plzen (Pilsen) in Böhmen hergestellt worden ist.» Dies war eines von mehreren, gegenseitigen Zugeständnissen, welche die Tschechoslowakei und die Schweiz damals vereinbart hatten. Im Rahmen dieses Abkommens wurden unter anderem die Zolltarife – für die Einfuhr in die Tschechoslowakei – für diverse Produkte der Uhren-, Metall-, Maschinen- und der chemischen Industrie deutlich gesenkt.
Erst 1973 wurde das Thema Pils dann das nächste Mal aufgegriffen, und der bestehende Schutz dann nicht etwa verworfen, sondern weiter zementiert. Der neu abgeschlossene Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik enthielt eine Liste diverser Erzeugnisse, die fortan gegenseitigem Schutz unterlagen. Unter anderem wurde hier eben auch der Emmentaler erwähnt, der nach dem Inkrafttreten des neuen Vertrags in der Tschechoslowakei nur noch als Emmentaler verkauft werden durfte, wenn er aus der Schweiz stammte. Die Liste umfasst aber noch viele andere Erzeugnisse, unter anderem diverse Biermarken aus der Schweiz. Auch hier lohnt sich ein Blick ins Archiv. Eine Internetsuche nach «0.232.111.197.41» sollte direkt zum entsprechenden Text im Fedlex führen.
Schliesslich, und das dürfte wiederum allgemein bekannt sein, wurde das Abkommen von 1973 im Jahr 2022 aufgehoben. Nach fast 100 Jahren darf nun in der Schweiz wieder legal Pils aus der ganzen Welt beworben und verkauft werden. Und sogar einem deutschen Pils, das in der Schweiz gebraut wird, steht nun nichts mehr im Wege. Gut für die Bierkultur und gut für uns!
Stef Hösli


